Mit der Ankündigung, Roaming-Gebühren bei der Handynutzung im Ausland anders als ursprünglich geplant nicht völlig abschaffen zu wollen, hat die EU-Kommission jüngst kontroverse Diskussionen ausgelöst. Nun rudert man zurück und will die Durchleitungskosten doch beerdigen. Aber auch Missbrauch soll mit dem jüngsten Vorschlag aus Brüssel vermieden werden.
1. Zusatzkosten bei Dauernutzung im Ausland
2. Gesetz soll im Dezember verabschiedet werden
Zusatzkosten bei Dauernutzung im Ausland
Roaming-Gebühren |
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Im neusten Konzept ist keine zeitliche Begrenzung mehr vorgegeben, sodass auch Kunden, die häufiger im Ausland unterwegs sind, vom Wegfall der Gebühr profitieren. Um gleichzeitig Missbrauch zu vermeiden, sollen SIM-Karten künftig an das EU-Land gebunden sein. Kommen sie fast ausschließlich im Ausland zum Einsatz, sollen Netzbetreiber den Kunden darauf ansprechen und zusätzliche Gebühren erheben können. Kunden wird in diesem Fall ein Einspruchsrecht gewährt. Die EU-Kommission bleibt damit bei ihrer Haltung, Roaming sei für Reisende gedacht.
Gesetz soll im Dezember verabschiedet werden
Ob der Vorschlag tatsächlich ins Gesetz übernommen wird, ist noch offen. Die endgültige Entscheidung soll im Dezember fallen, nachdem es Beratungen mit den EU-Staaten, der Regulierungsbehörde BEREC, aber auch mit Telekom-Unternehmen gegeben hat. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren ist für Mitte 2017 geplant.