Wenn es um Markenschutzrechte geht, kommt es immer wieder zu kuriosen Streitigkeiten. Ein weiteres Beispiel dafür hat jetzt der Europäische Gerichtshof geliefert, der darüber verhandeln musste, ob sich der Lebensmittelmulti Nestlé die Form seines Kitkat-Riegels als Marke schützen lassen darf.
Vier Riegel = Kitkat?
Urteil "Kit Kat 4 Finger" |
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Gegen diesen Schutz, der Nestlé das Recht einräumte, Konkurrenten vor Gericht zu belangen, die ein ähnlich gestaltetes Produkt anbieten, hat der britische Süßigkeitenproduzent Cadbury geklagt. Der EU-Gerichtshof prüfte das Schutzrecht noch einmal und stellte fest, dass die Begründung des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) nicht ausreichend war. Nach Ansicht der Richter fehlt der Beweis, dass eine Schokotafel aus vier Riegeln bei den Bürgern aller relevanten EU-Länder mit Kitkat in Verbindung gebracht wird.
Außerdem entschied man, dass das eingeräumte Markenrecht zu weit gefasst war. Demnach ist die Form auch für Backerzeugnisse, Kuchen und Waffeln geschützt, obwohl Nestlé nicht nachweisen konnte, sie in diesen Produktgruppen überhaupt zu verwenden. Die Richter wiesen das Amt deshalb an, den Fall noch einmal zu prüfen.
Streit um Lebensmittelformen nicht neu
Es ist nicht das erste Mal, dass vor Gerichten über die Gestaltung von Süßigkeiten gestritten wird. 2012 prozessierte Ritter Sport gegen Milka, weil letztere Schokolade in quadratischer Form auf den Markt gebracht hatten. Im vergangenen Jahr machte eine weitere Klage Schlagzeilen. Haribo wollte Lindt gerichtlich untersagen, einen mit Goldfolie ummantelten Schokoladenbären zu verkaufen. Anders als die Anwälte von Haribo sahen die Richter jedoch keine Verwechslungsgefahr zwischen einem goldenen Bären und den Goldbären aus Fruchtgummi.